AGB

Bedingungen für die Vermietung und Entsorgung von Toiletten der Firma Bau-Dienst Nonnemann.

1. Das Nutzungsentgeld erstreckt sich auf mindestens 4 Wochen ab Mietdatum und verlängert sich automatisch um jeweils 1 Wochensatz bis zur Rückgabe.

2. Die Toiletten werden in einwandfreien Zustand geliefert und bleiben unser Eigentum.Lieferungen,Reinigungen und Abholungen erfolgen im Laufe der Arbeitswoche innerhalb der jeweiligen Tour. Reklamationen müssen unverzüglich erfolgen.Für Schäden bzw. Verluste die während der Mietzeit auftreten,haftet der Nutzer. Der Neuwert einer Toilette beträgt 1.750,- Euro.

Der Mieter ist verpflichtet,den Zugang zu der Toilette für die Reinigung und Abholung für unsere Fahrzeuge jederzeit frei zugänglich zu halten.

Der Mieter/Auftraggeber ist während der gesamten Standzeit,auch während einer Pausenmeldung für das Mietobjekt verantwortlich.

Der Mieter übernimmt während der gesamten Standzeit betreffs des Mietgegenstandes alle Versicherungspflichten.

Durch die missbräuchliche Benutzung der Miettoilette entstehenden Kosten (z.B. Einbringen von Altöl,Beton,Farbe,Müll,etc.)haftet der Mieter.

Für sämtliche Schäden,auch an dritte,die durch unser Mietobjekt während der gesamtem Mietzeit entstehen,wie zum Beispiel durch Umfallen bei Sturm,sind wir nicht haftbar.

3. Der Nutzer verpflichtet sich,die Toiletten pfleglich zu behandeln und in gebrauchsfähigem Zustand zu belassen. Er verpflichtet sich weiterhin, den Vermieter (BDN) beim Eintritt eines Schadens oder Verlustes unverzüglich zu benachrichtigen, um im Schadensfall Reparaturen oder einen Austausch zu ermöglichen. Der Nutzer wird das Wartungsprogramm gemäß Ziffer 4 ausschließlich von BDN vornehmen lassen und diesen unverzüglich benachrichtigen, wenn von dritter Seite Ansprüche auf die Toiletten in Ansehung der Toiletten eingeleitet werden.

4. BDN verpflichtet sich, die Toiletten in einem regulären Wartungsprogramm einmal wöchentlich zu entleeren, zu reinigen und zu desinfizieren. Der Nutzer wird den Zugang zu den Toiletten stets freihalten. Umsetzungen müssen mindestens 2 Tage vorher an BDN mitgeteilt werden. Selbstumsetzungen sind zulässig, müssen aber vorher an BDN mitgeteilt werden.

5. Kommt der Nutzer mit der Zahlung des Nutzungsentgeldes ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein,oder wird der Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs-oder Konkursverfahrens gegen ihn gestellt, so kann BDN diesen Vertrag fristlos kündigen und die Toiletten abholen.

Als weitere wichtige Gründe, die BDN zur fristlosen Kündigung berechtigen, sind anzusehen,Zugriffsversuche von dritter Seite oder eine sonstige unmittelbare Gefährdung der Toiletten oder Umsetzung ohne Mitteilung an BDN .

6.Die Übertragung der Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sowie die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassungen der Toiletten an andere Firmen oder Unternehmer bedarf der vorherigen Zustimmung von BDN.

7.Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist Mustin.Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ratzeburg.